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Image by Arisa Chattasa

"Das Vertrauen gibt dem Gespräch
mehr Stoff als der Geist."

- François de La Rochefoucauld

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Leistungen & Ablauf

Erstkontakt:

Wenn Sie Interesse an einer meiner Leistungen haben, dann kontaktieren Sie mich per Telefon oder per E-Mail. Bei dieser ersten Kontaktaufnahme vereinbare ich mit Ihnen einen passenden Termin für ein Erstgespräch. Für das Erstgespräch bzw. für Vorbesprechungen für Seminare oder Vorträge verrechne ich das gleiche Honorar wie für andere Sitzungen. Die Kosten und Dauer für die entsprechende Leistungen können Sie unter den entsprechenden Menüpunkten vorfinden.

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All meine Leistungen sind auch in der Muttersprache (Bosnisch - Kroatisch - Serbisch) möglich!

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Kosten:

Die Kosten für meine klinisch-psychologischen Leistungen werden von den Österreichischen Gesundheitskassen nicht übernommen, weshalb sie zur Gänze selbst bezahlt werden müssen. Sofern eine Privat- oder Zusatzversicherung vorliegt, könnten klinisch-psychologische Leistungen übernommen werden. Hier würde ich Sie bitten, dies mit Ihrer Versicherung abzuklären. Die Bezahlung erfolgt nach der Einheit per Überweisung. Alle Preisangaben zu klinisch-psychologischen Leistungen (Beratung bzw. Behandlung) sind laut § 6 (1) Z.19 UStG umsatzsteuerfrei.

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Terminabsagen:

Terminabsagen sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Sollten spätere Absagen erfolgen oder Sie nicht zum Termin erscheinen, stelle ich Ihnen das volle Honorar in Rechnung. Eine Ausnahme für kurzfristige Absagen besteht im Krankheitsfall. Hierfür ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.

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Notfälle:

Bei Notfällen während der Behandlungsphase bitte ich Sie dringend mit mir oder zuständigen Krisenstellen Kontakt aufzunehmen (siehe Kontakt).​ Sofern die Möglichkeit besteht, kann ich bei Bedarf einen Notfalltermin mit Ihnen vereinbaren.

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Datenschutz und Verschwiegenheit:

Als Klinischer Psychologe bin ich nach §14 des Psychologengesetzes der absoluten Verschwiegen-heit verpflichtet. Somit bin ich dazu verpflichtet jede Offenbarung über die klinisch-psychologische Betreuung und Ihrer Person zu unterlassen. Die Offenbarung von patientenbezogenen Daten und Mitteilungen ist nur dann zulässig, wenn der/die Patient/Patientin schriftlich zugestimmt hat (Schweigepflichtsentbindung). Die Schweigepflicht bei minderjährigen PatientInnen gilt auch gegenüber den Bezugspersonen.

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